
Neu: Ab April 2026 gelten das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) als Grundlage für die Feststellung der Unterstützungswürdigkeit und das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) mit dem neuen Sozialtarif für Strom.
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei wesentliche Aufgaben als organisatorische Schnittstelle. Dafür wurden die Antragsformulare der OBS überarbeitet und um ein neues EnDG-Formular ergänzt.
Die neuen Formulare liegen ab sofort am Gemeindeamt auf.
Wenn Sie einen Antrag auf Unterstützungswürdigkeit bzw. für die Geltendmachung des Strom-Sozialtarifes stellen möchten, finden Sie alle weiteren Informationen auf https://www.obs.at/befreiung. Hier gibt es auch alle Formulare zum Download.
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