NEU: Antrag auf Feststellung der Unterstützungs-würdigkeit und Sozialtarif für Strom

Veröffentlichungsdatum01.04.2026Lesedauer1 Minute

Strom Sozialtarif

Neu: Ab April 2026 gelten das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) als Grundlage für die Feststellung der Unterstützungswürdigkeit und das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) mit dem neuen Sozialtarif für Strom.

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei wesentliche Aufgaben als organisatorische Schnittstelle. Dafür wurden die Antragsformulare der OBS überarbeitet und um ein neues EnDG-Formular ergänzt.

Die neuen Formulare liegen ab sofort am Gemeindeamt auf.

Wenn Sie einen Antrag auf Unterstützungswürdigkeit bzw. für die Geltendmachung des Strom-Sozialtarifes stellen möchten, finden Sie alle weiteren Informationen auf https://www.obs.at/befreiung. Hier gibt es auch alle Formulare zum Download.

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