Wohnbauförderung

Von den bescheidmäßig vorgeschriebenen Aufschließungskosten wird für max. 800 m2 der im Bauland befindlichen Fläche eine Förderung von 30 % (ab 1.7.2022) gewährt.

Voraussetzungen:   

  • Die Förderung erfolgt ausschließlich für die Schaffung von Wohnraum.
  • Der Bauwerber muss seinen ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde Schollach haben oder in Kürze anmelden.
  • Der Bauwerber kann nach erfolgter Fertigstellungsmeldung nach § 30 NÖ BO 2014 ein schriftliches Ansuchen um Auszahlung der Wohnbauförderung an die Gemeinde Schollach stellen.