Musikschule - Geschwisterermässigung

Die Gemeinde Schollach gewährt beim Besuch der Musikschule ab dem 2. Kind eine Geschwisterermässigung. Voraussetzung dafür ist der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde Schollach. Die Höhe der Förderung beträgt 25 %. Ein Ansuchen dafür wird am Ende des Schuljahres über die Musikschule eingereicht.